Ein Gutachten ist ein begründetes Urteil über eine medizinische Zweifelsfrage. Medizinische Gutachten müssen den Regeln der Rechtsnormen entsprechen, also rechtssicher sein, denn sie dienen als Basis für eine richterliche Entscheidung. Sie müssen den Kriterien der Objektivität, der Nachvollziehbarkeit auch für medizinische Laien und der Reproduzierbarkeit genügen.
Die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens wird in der Regel vom Sozialgericht, der Deutschen Rentenversicherung oder einer anderen offiziellen Institution beauftragt. Die medizinischen Sachverständigen beurteilen den Fall aufgrund der Aktenlage, untersuchen Patienten und Patientinnen selbst und erstellen eigene Befunde.
Die Aufgabe des ärztlichen Gutachters nehme ich seit vielen Jahren intensiv wahr. Zum einen erstelle ich Sozialgerichtsgutachten, vornehmlich für die Sozialgerichte in Aachen und Köln nach § 106 SGG. Ferner bin ich als Gutachter für die Deutsche Rentenversicherung Bund und Rheinland tätig. Darüber hinaus erstelle ich Gutachten nach § 109 SGG, bei denen die Kläger Anrecht auf freie Gutachterwahl haben. In diesem Fall nehmen Sie gern selbst oder über Ihren Rechtsanwalt Kontakt mit mir auf.